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Kündigungsentschädigung im Mutterschutz

ArbeitsrechtARD 4967/19/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( MSchG § 10 Abs 1, AngG § 29 ) Beansprucht eine im Mutterschutz befindliche Arbeitnehmerin nach rechtsunwirksamem Ausspruch der Kündigung während des Mutterschutzes Kündigungsentschädigung, gebührt diese für den Zeitraum bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung bzw. 4 Wochen nach Beendigung des Karenzurlaubes, auch wenn die Kündigungsfrist nach Ende der Schutzfrist eingehalten wurde.

OGH 9 Ob A 394/97z v. 17.12.1997

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