vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsanfechtung - Verpöntes Motiv

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 25infas 2011, 96 Heft 3 v. 1.5.2011

Im Anfechtungsverfahren gemäß § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG wird abgewogen, welches Kündigungsmotiv mit höherer Wahrscheinlichkeit der Kündigung zugrunde lag. Der Arbeitgeber muss nicht den Nachweis bezüglich eines bestimmten Sachverhalts führen; er muss nur das wahrscheinlichere Kündigungsmotiv dartun.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!