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Kündigungsanfechtung trotz Entlassungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 364 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 105 ArbVG, § 106 ArbVG

Der Nachweis eines Entlassungsgrundes in einem Kündigungsanfechtungsverfahren ist nichts anderes als ein glaubhaft gemachtes Kündigungsmotiv, das bei der Abwägung mit dem verpönten Motiv (Vorbereitung einer Betriebsratswahl) gem § 105 Abs 5 ArbVG zu berücksichtigen ist.

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