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Kündigungsanfechtung - Sozialvergleich

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 62infas 2010, 173 Heft 6 v. 1.11.2010

Um einen Sozialvergleich durchführen zu können, bedarf es der Konkretisierung der Vergleichspersonen und der Darstellung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie deren Beschäftigungszeit im Betrieb und der jeweiligen individuellen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Die Vergleichspersonen müssen in derselben Sparte tätig sein und zu deren Tätigkeit nicht nur willens, sondern auch fähig sein.

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