Um einen Sozialvergleich durchführen zu können, bedarf es der Konkretisierung der Vergleichspersonen und der Darstellung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie deren Beschäftigungszeit im Betrieb und der jeweiligen individuellen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Die Vergleichspersonen müssen in derselben Sparte tätig sein und zu deren Tätigkeit nicht nur willens, sondern auch fähig sein.