( AVRAG § 3 Abs 1, ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Bei einer Kündigungsanfechtung im Zuge einer Betriebsübergabe ist ein Gerichtsverfahren sowohl gegen den „alten Arbeitgeber“ mit dem Feststellungsbegehren, dass die ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam sei, als auch gegen den „neuen Arbeitgeber“ mit dem Feststellungsbegehren, dass mit diesem ein aufrechtes Dienstverhältnis bestehe, zu führen.