( Ktn. LAO § 203 ) Ist an einen Miteigentümer kein erstinstanzlicher Abgabenbescheid über einen ergänzenden Wasseranschlussbeitrag ergangen, kann die Erhebung einer Berufung nicht als Beitritt zur Berufung (§ 203 Abs 1 Ktn. LAO) verstanden werden. VwGH 98/17/0089, AW 98/17/0008 v. 17.08.1998. (Bescheid aufgehoben)