BGBl II 2022/455, ausgegeben am 13. 12. 2022
Verordnung des BMF zur Ermittlung der Steuerdaten von Kryptowährungen (Kryptowährungsverordnung - KryptowährungsVO)
KESt bei Einkünften aus Kryptowährungen
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (BGBl I 2022/10, ARD 6787/14/2022) wurde der Tatbestand für die Besteuerung von Kapitalvermögen um Einkünfte aus Kryptowährungen erweitert. Zudem wurden die Einkünfte aus Kryptowährungen auch in die Kapitalertragsteuer miteinbezogen.