Die erst seit einem Jahr in Kraft befindliche deutsche Insolvenzordnung ist bereits vielfach kritisiert worden. Besonders im Bereich der Verbraucherinsolvenz sind zahlreiche Schwächen der InsO aufgetaucht. Ein Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Insolvenzrecht" für die 71. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 24./ 25. 5. 2000 in Potsdam (zu finden über www.jm.nrw.de ) legt diese Schwierigkeiten ausführlich dar und enthält abschließend Empfehlungen, um die zentralen Probleme (Kostenhürde als Zugangsschranke, Einbeziehung Kleingewerbetreibender in die Verbraucherinsolvenz, Schwerfälligkeit und geringer Erfolg des Schuldenbereinigungsplanverfahrens [das entfernte Ähnlichkeit mit dem Zahlungsplan hat]) zu beseitigen. Nicht nur in Österreich ist also mit weiteren Reformarbeiten zu rechnen.