( Satzung der Slbg. GKK, ASVG § 153 Abs 2 ) Leistungen einer Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten eines Zahnersatzes in der durchschnittlichen Höhe des der Gebietskrankenkasse für vergleichbare Sachleistungen auf Grund bestehender Tarife entstehenden Aufwandes entsprechen dem Gesetz; es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung solcher Zuschüsse.
VfGH V-81/97 v. 17.10.1998