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Kostenersatz im Grundbuchverfahren - Streitanmerkung

RechtsprechungSachenrechtZak 2005/12Zak 2005, 15 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 61 GBG, § 75 Abs 2 GBG, § 78 AußStrG nF

Im Rechtsmittelverfahren über den Antrag auf Streitanmerkung besteht seit In-Kraft-Treten des neuen AußStrG ein Kostenersatzanspruch.

LG St. Pölten 16. 6. 2005, 21 R 177/05w

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