( EStG § 22, § 23 ) Verkauft ein Augenfacharzt im Rahmen seiner fachärztlichen Ordination als „Kontaktlinseninstitut“ auch Kontaktlinsen, ist von einem einheitlichen Betrieb, in dem eine selbständige Tätigkeit ausgeführt wird, auszugehen.
VwGH 95/15/0124 v. 13.03.1997