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Konsumenten-Rechtsschutzversicherung - Deckungsumfang

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/214RdW 2013, 209 Heft 4 v. 17.4.2013

ABGB: § 914

Bei der Konsumenten-Rechtsschutzversicherung ist eine dem privaten Bereich des Versicherungsnehmers (VN) zuzuordnende (bestimmte) Interessenwahrnehmung versichert. Die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit einer geschäftlichen (selbstständigen) Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz hingegen nicht umfasst.

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