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Konkurseröffnung bei mangelnder Kostendeckung

Judikatur ZIKZIK 1995, 155 Heft 5 v. 1.10.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 72 Abs 2

Erlegt der die Konkurseröffnung beantragende Gläubiger einen Kostenvorschuß, ist das Konkursverfahren auf jeden Fall zu eröffnen; der Antrag des Konkursgerichts, zusätzlich einen Anfechtungsanspruch zu bescheinigen, ist gesetzwidrig.

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