Immer mehr Arbeitsverträge enthalten Konkurrenzklauseln. Im folgenden Beitrag informieren wir Sie praxisbezogen,
unter welchen Umständen der Arbeitgeber tatsächlich auf der Einhaltung der Konkurrenzklausel bestehen kann undwie ein allfälliger Anspruch des Arbeitnehmers auf das zuletzt bezogene Entgelt für die Dauer der Beschränkung abzurechnen ist.