Der Ministerrat hat am 15. 1. 2002 die Regierungsvorlage zu einem „Konjunkturbelebungsgesetz 2002“ beschlossen. Bei den vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich primär um solche auf dem Gebiet des Abgabenwesens und des Arbeitsmarktes. Die Regierungsvorlage umfasst 10 Artikel. Der abgabenrechtliche Teil (Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Neugründungs-Förderungsgesetzes) ist in den Art 1 bis 3 enthalten.