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Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5034/16/99 Heft 5034 v. 15.6.1999

( KommStG § 5, UrlG § 9, EStG § 67 Abs 6 ) Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung sind als wirtschaftliches Korrelat des Urlaubsentgelts keine Bezüge iSd § 67 Abs 6 EStG und somit kommunalsteuerpflichtig.

VwGH 99/15/0065 v. 22.04.1999

Bemessungsgrundlage Kommunalsteuer

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