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„Kommunalsteuer ONLINE“

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/124fRdW 2006, 129 Heft 3 v. 15.3.2006

Die elektronische Einreichung der Kommunalsteuererklärung im Wege von FinanzOnline hat erstmals für das Kalenderjahr 2005 zu erfolgen, und zwar bis Ende März 2006. Aus diesem Anlass hat das BMF nähere Informationen zum Ablauf und den sich nunmehr ergebenden Kontrollmöglichkeiten der Gemeinden veröffentlicht, die auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at ) unter Steuern - Fachinformation - Weitere Steuern abzurufen sind. BMF 1. 3. 2006, BMF-010200/0013-VI/7/2006.

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