Ab 1. 1. 2000 werden österreichweit die Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen der Angestellten des Gewerbes (ausgenommen Metallangestellte) um 1,6% erhöht. Erstmals wird auch eine Regelung über Reiseaufwandsentschädigungen eingeführt. (PWK 186/1999 v. 27. 9. 1999)