Der Beitrag bietet einen Überblick zur ungarischen Rechtslage für Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Ua weisen die Autoren darauf hin, dass die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung ca 2 Mio € pro Schadensfall mit (nur) Sachschäden und ca 5 Mio € pro Schadensfall mit (auch) Personenschäden betragen und damit nicht - wie zum Teil kolportiert - „erschreckend niedrig“ sind.