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Kleinunternehmerregelung hat Vorrang vor echten Steuerbefreiungen, Heft 159/2018

USt 2018, 2 Heft 159 v. 10.5.2018

Umsätze von Kleinunternehmern sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze ohne Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen im Veranlagungszeitraum € 30.000,– nicht übersteigen. Das einmalige Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ist unbeachtlich (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

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