Umsätze von Kleinunternehmern sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze ohne Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen im Veranlagungszeitraum € 30.000,– nicht übersteigen. Das einmalige Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ist unbeachtlich (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).