Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer ohne Option zur Steuerpflicht) die Vereinfachungen der Kleinbetragsregelung (Rechnungen bis € 400,–) unabhängig vom Rechnungsbetrag in Anspruch nehmen können.
Rechnungslegungspflichten

