Ausländische Unternehmer und Umsatzsteuererklärung
Hat ein Unternehmer, der im Inland weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte hat, im Inland keine Umsätze ausgeführt, hat er im Normalfall keine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Inländische Vorsteuern sind im Erstattungsverfahren geltend zu machen.

