( § 16a Abs 2 Z 2 ASVG ) Der Ausschluss der Möglichkeit der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Sozialhilfebezieher ist verfassungskonform, weil die Situation von Sozialhilfeempfängern mit Personen in gleichen Verhältnissen - allerdings ohne Sozialhilfeanspruch - nicht vergleichbar ist.
VfGH 21.06.2000, G 59/99