( ArbVG § 11 Abs 2, ABGB § 8 , KV-Eisen- und Metall) Die authentische Interpretation eines Kollektivvertrages hat keine rückwirkende Komponente, so dass Sonderzahlungen für entgeltfreie Dienstzeiten für Zeiten vor einer diesbezüglichen - der Rechtsprechung entgegenstehenden - authentischen Interpretation nicht gebühren.
OLG Wien 8 Ra 228/97a v. 14.11.1997, Revision unzulässig