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Keine Mehrwertsteuerbefreiung bei Übernahme eines Mietvertrages

ARD 5300/21/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

( Art 13 Teil B lit b RL 77/388/EWG ) Die Dienstleistung, mit der eine Person, die kein Recht an einem Grundstück hat, gegen Entgelt die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag über dieses Grundstück vom Mieter übernimmt, ist nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

EuGH 09.10.2001, Rs. C-108/99 , Fall Cantor Fitzgerald International

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