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Keine Lohnsteuerpflicht von Botenfahrern

ARD 5380/13/2003 Heft 5380 v. 18.2.2003

§ 47 Abs 2 EStG - Botenfahrer, die nach der tatsächlichen Abwicklung ihres „Werkvertrages“ Funkaufträge des Botendienstunternehmens ablehnen können, daher weisungsungebunden sind und im Falle einer umsatzabhängigen Entlohnung ein Unternehmerwagnis tragen, unterliegen nicht der Lohnsteuer- und der Dienstgeberbeitragspflicht.

VwGH 28.11.2002, 97/13/0069

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