( EStG § 7 Abs 1, § 10 Abs 1 ) Handelt es sich bei der Anschaffung einer Bücherwand (Bibliothek) in einem Arbeitszimmer um ein Möbelstück aus der Biedermeierzeit, kann für dieses auch ohne Rücksichtnahme auf eine allfällige Angemessenheit weder AfA noch ein IFB geltend gemacht werden.
VwGH 94/13/0240 v. 24.09.1996