§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG
Wird in einem Kaufvertrag über eine Liegenschaft vereinbart, einen Kaufpreis ab einem bestimmten Stichtag bis zur Auszahlung an den Verkäufer auszuzahlen, so handelt es sich auch beim Zinsbetrag um einen Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung.