Der am 28. 6. 1985 unter 155/A von weiblichen Abgeordneten der Regierungsparteien eingebrachte Gesetzesantrag (s Hinweis in RdW 1985, 253) soll hier nicht seinen grundsätzlichen Intentionen nach in Zweifel gezogen werden. Nur eine sozialpolitische Anmerkung darf vorangestellt werden: