Der funktionellen Zugehörigkeit der leitenden Angestellten zur Arbeitgebersphäre trägt die Rechtsordnung durch entsprechende Sonderregelungen Rechnung, die in einem Beitrag in RdW 1985, 77 ff über die Rechtsstellung dieses Personenkreises im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht dargestellt wurden. Die leitenden Angestellten stellen die betriebliche Praxis aber auch vor große Probleme im Hinblick auf die Vertragsgestaltung. Sie sind regelmäßig aufgrund eines individuell ausgehandelten Vertrages tätig, bei dessen Gestaltung neben den erwähnten Sondervorschriften auch eine Reihe weiterer Gegebenheiten zu berücksichtigen ist. Darauf soll nun in einem weiteren Beitrag eingegangen werden, wobei Probleme im Zusammenhang mit Überstunden(pauschalierungen), Dienstwagen, Pensionszusagen, Abfertigungsvereinbarungen, Dienstwohnungen sowie Diensterfindungsvergütungen behandelt werden.