§ 2 Abs 6 KGG - Die durch Übergangsbestimmungen im KGG in Anpassung an das KBGG geschaffene Besserstellung von Personen, die aufgrund von Geburten nach dem 30. 6. 2000 Karenzgeld beziehen, gegenüber Karenzgeldbeziehern aufgrund vorher gelegener Geburten in Bezug auf die Zuverdienstgrenzen ist nicht gleichheitswidrig.
OGH 17.06.2003, 10 ObS 394/02t