(§ 4 Abs 12 EStG) In der Herabsetzung des Stammkapitals einer GmbH oder des Grundkapitals einer AG konnte auch vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, keine Teilliquidation gesehen werden.
VwGH 23.04.2001, 98/14/0073, 0074
Es ist sowohl verfehlt, in einer ordentlichen Kapitalherabsetzung eine Teilliquidation des die Kapitalherabsetzung beschließenden Unternehmens zu sehen, als auch allein aufgrund einer ordentlichen Kapitalherabsetzung und Rückzahlung von Nominalkapital eine über diese Rückzahlung hinausgehende Verminderung des Buchwertes der Beteiligung zu berücksichtigen.