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Kapitalertragsteuerpflicht einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Renner, SWK 31/2017, S. 1308)

ArtikelrundschauKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2018/64ÖStZ 2018, 31 Heft 1 und 2 v. 24.1.2018

Aus einer Betätigung einer KöR außerhalb eines BgA erzielte Kapitalerträge seien mittels KESt-Abzugs beschränkt steuerpflichtig. Eine Befreiung von der KESt-Pflicht komme nicht in Betracht. Einerseits sei diese Betätigung nicht steuerbar und somit nicht steuerbefreit, andererseits sei die Abgabe einer KESt-Befreiungserklärung mangels Betriebseigenschaft nicht möglich.

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