Wieweit können österreichische Steuerberater durch eine Kanzleiverlegung nach Liechtenstein die Ertragsteuervorteile Liechtensteins nutzen? - Der Beitrag schildert die Rechtslage nach dem DBA-A/FL und die einschlägige Rechtsprechung des VwGH. Die Gewinnabgrenzung zwischen A und FL erfolgt nach dem „arm‘s length“-Prinzip.