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Kanzleiverlegung nach Liechtenstein?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Univ.-Prof. Hofrat Dr. Nikolaus ZornRdW 2008/315RdW 2008, 357 Heft 5 v. 16.5.2008

Wieweit können österreichische Steuerberater durch eine Kanzleiverlegung nach Liechtenstein die Ertragsteuervorteile Liechtensteins nutzen? - Der Beitrag schildert die Rechtslage nach dem DBA-A/FL und die einschlägige Rechtsprechung des VwGH. Die Gewinnabgrenzung zwischen A und FL erfolgt nach dem „arm‘s length“-Prinzip.

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