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Kammerumlage 1 richtlinienwidrig?

SteuerrechtRdW 1996, 29 Heft 1 v. 15.1.1996

Umsatzsteuerähnliche Abgaben sind - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - nach der 6. MwSt-RL unzulässig. Die Kammerumlage orientiert sich an den Umsätzen, die an das Kammermitglied ausgeführt werden; daraus ergeben sich jedoch Bedenken, ob die Umlage EU-rechtlich zulässig ist.

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