Die Kollektivvertragsfähigkeit ist ein zentraler Baustein für eine funktionierende überbetriebliche Sozialpolitik und sollte ihrerseits ein Garant für die Umsetzung des Menschenrechts auf Koalitionsfreiheit (Art 11 EMRK) sein. Die rechtspolitische Bandbreite, wie die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen diese zentrale Frage innerstaatlich regeln, ist dabei allerdings durchaus breit. Der rechtsvergleichende Blick auf das türkische und das deutsche Arbeitsrecht zeigt wesentliche Unterschiede und Vor- und Nachteile des jeweiligen Ordnungssystems auf.

