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Säumniszuschläge gem § 114 ASVG nF

BeitragAufsatzJohannes DerntlJAS 2018, 322 - 354 Heft 4 v. 11.12.2018

Die Neuregelung der Meldepflichten sieht vor, dass der DG monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) erstattet. Zugleich ordnet der neue § 114 (FN ) in Abs 1 Z 1 bis 6 Säumniszuschläge als Sanktion für Verletzungen dieser Meldepflichten an. Inhaltlich sind diese Sanktionsmöglichkeiten nicht durchwegs neu, sondern es waren zumindest in Teilaspekten vergleichbare Maßnahmen bereits bisher in § 56 ("Ordnungsbeiträge") oder § 113 ("Beitragszuschläge") vorgesehen. Die Neufassung in § 114 führt zu mehreren, auch grundlegenden, Fragen, die nicht alle überzeugend beantwortet werden können. In diesem Beitrag werden die zentralen Problemstellungen aufgezeigt und konkrete Lösungsansätze präsentiert.

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