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Der betriebsverfassungsrechtliche Disziplinarmaßnahmenbegriff

BeitragAufsatzMarkus SalcherJAS 2018, 301 - 321 Heft 4 v. 11.12.2018

Obwohl das betriebliche Disziplinarwesen den stärksten im ArbVG vorgesehenen Mitwirkungsrechten unterliegt, fehlt es an einer Legaldefinition des maßgeblichen Disziplinarmaßnahmenbegriffs. Auch die bestehenden Literatur- und Judikaturstimmen geben keine zufriedenstellende Auskunft über die genaue Bedeutung dieses Terminus. Angesichts der daran geknüpften gravierenden Rechtsfolgen erscheint eine Erarbeitung seiner Wesenselemente dringend geboten.

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