Das SV-ZG ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Kerninhalt des Gesetzes sind die Bestimmungen zum Ablauf des neuen Verfahrens der Versicherungszuordnung (Vorabprüfung, Neuzuordnung, Antrag). Damit soll in erster Linie Klarheit für die Betroffenen über ihren Versicherungsstatus geschaffen werden. Die stärkere wechselseitige Einbindung der betroffenen Versicherungsträger bringt zudem eine deutlich gesteigerte Effizienz der Prüfung mit sich.