Die Arzneimittelpreisbildung unterliegt gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland umfangreichen Reglementierungen, die sich zum einen ergeben aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der auf dieser Grundlage ergangenen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), zum anderen aus dem das Recht der gesetzlichen KV regelnden Sozialgesetzbuch V (SGB V). Besondere Bedeutung kommt für die Preisbildung seit 2011 der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V und der daran anschließenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrags nach § 130b SGB V zu.