Während im allgemeinen Arbeitsrecht von den gesetzlich und kollektivrechtlich geregelten Arbeitsbedingungen vergleichsweise leicht abgegangen werden kann, ist im Vertragsbedienstetenrecht ein Abweichen vom gesetzlichen Dienstrecht nur durch Sondervertrag möglich. Der folgende Beitrag untersucht die Unterschiede zwischen allgemeinem Arbeitsrecht und den für einen wirksamen Sondervertrag maßgeblichen Parametern.