Etwa seit 2010 befasst sich die EU intensiv mit dem Ausbau und der Regulierung privater Alterssicherung. Betriebspensionen sind ein wichtiger Teil davon, sie sind aber stärker als Produkte der individuell-privaten Alterssicherung (dritte Pensionssäule) in das nationale Arbeits- und Sozialsystem eingebettet. Das erschwert eine europäische Harmonisierung rechtlich und faktisch. Der Beitrag erörtert die Europäisierung der Betriebspensionen am Beispiel der neuen Mobilitäts-RL 2014/50 . Diese harmonisiert erstmals zentrale arbeitsrechtliche Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge. Für Österreich birgt diese RL etliche sozialpolitische Spannungsfelder, für deren Auflösung Lösungsvorschläge erarbeitet werden.