Die zu Zeiten von Covid-19 eingeführten Bestimmungen betreffend Homeoffice wurden einem "Upgrade" unterzogen. Regelungsgegenständlich ist seit dem 1. 1. 2025 nicht nur die außerbetriebliche Arbeit im Homeoffice, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch das dislozierte Arbeiten von jedem erdenklichen Ort aus. Ziel war es, auch andere außerbetriebliche Arbeiten dem Regularium des § 2h AVRAG sowie der begleitenden Bestimmungen im ArbVG, DHG, ASVG und EStG zu unterwerfen.Im Folgenden soll aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Perspektive ein Überblick zur Telearbeit geboten werden, wobei der Schwerpunkt auf die mit der Novelle BGBl I 2024/110 in Kraft getretenen Neuerungen gelegt wird.

