In der Verwaltungspraxis der Behörden spielen Erlässe eine große praktische Rolle. Insb Bundesministerien bedienen sich dieses Instruments gerne zur Übermittlung von Informationen an nachgeordnete Dienststellen. Der rechtliche Charakter von Erlässen ist aber keineswegs immer eindeutig. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob es sich um eine Weisung oder eine Verordnung handelt. Diese Thematik wurde auch bereits mehrfach vom VfGH aufgegriffen. Dabei wird das Vorliegen einer Verordnung bejaht, wenn dem betreffenden Rechtsakt normativer Charakter zukommt. Die näheren Kriterien für die Erfüllung dieser Voraussetzung sowie die dadurch aufgeworfenen Abgrenzungsfragen bedürfen aber einer eingehenderen Betrachtung.

