Mit 1. Jänner 2025 traten die meisten Änderungen des in Kraft. Neben den Neuregelungen zur Sicherstellung und Beschlagnahme in den §§ 109 - 115l StPO erfuhren auch andere Bestimmungen, insb der Antrag auf Einstellung nach § 108 StPO, eine Adaptierung. Ein neues Hauptstück (10a. Hauptstück) enthält Regelungen betreffend das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Ausgewählte Änderungen werden anhand von Fallbeispielen vorgestellt.

