Der gegenständliche Individualantrag auf Normenkontrolle bildet als erste "Klimaklage" Österreichs einen Meilenstein in der erst jungen Entwicklungsgeschichte des Klimaschutzrechts. Etwas mehr als 8.000 Personen wandten sich - gestützt auf Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG - gegen die behauptete steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs gegenüber dem Bahnverkehr. Allein, sie scheiterten nicht aufgrund ihrer inhaltlichen Argumente, sondern bereits an der Zulässigkeit ihres Antrags. Die Entscheidung verdeutlicht instruktiv, welche Erfordernisse an die Antragslegitimation gestellt werden.

