Die österreichische Gewerbeordnung kann auf eine mehr als 150-jährige Geschichte ihres Bestehens zurückblicken. Sie verfolgt nach wie vor trotz mancher bestehender Ausnahme einen umfassenden Ansatz und enthält daher auch heute noch Regeln zu den meisten Facetten ökonomischer Aktivität, die durch das in § 1 GewO konkretisierte Erfordernis der Gewerbsmäßigkeit verklammert werden. Da dieses Merkmal seit jeher besteht, bildet es einen verlässlichen Fels in der Brandung immer umfangreicher werdender gewerberechtlicher Regelungsaktivität. Deshalb sind Grundkenntnisse zu dieser Anforderung für jeden angehenden Magister der Rechtswissenschaft unabdingbar. Sie liefern die folgenden Ausführungen, indem sie die rechtliche Bedeutung dieses Kriteriums, die maßgeblichen Auslegungsdirektiven und die Einzelbestandteile des Begriffs der Gewerbsmäßigkeit anhand eines Sachverhalts vorstellen.

