Vorliegender Beitrag baut auf Teil I und den Ausführungen zu Art 11 Abs 2 B-VG auf. Dabei werden die kompetenzrechtlichen Grundlagen des einheitlichen Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte im VwGVG erörtert und die daraus resultierenden Konsequenzen für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens außerhalb des VwGVG aufgezeigt.

