Der Gesetzgeber hat kürzlich ein neues Gesetz über die Spaltung von Genossenschaften beschlossen (GenSpaltG), welches in Anlehnung an das SpaltG Genossenschaften die Vermögensübertragung im Wege der Auf- oder Abspaltung auf Genossenschaften und tw auch auf Kapitalgesellschaften ermöglicht.
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