Durch das "Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz" (kurz: ENG) kommt es zu Änderungen im GmbHG und in der Notariatsordnung. Der Notariatsakt bei Gründung einer GmbH kann künftig auch elektronisch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit errichtet werden; ergänzend vorgesehen ist eine Fern-Beglaubigung von Unterschriften.
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